Bitte beachten : Auszug aus der Jugendordnung des BFV
Der Spielbetrieb auf Kreisebene wird vom KJA unter Beachtung der vorstehenden Bestimmungen anhand von Durchführungsbestimmungen, die spätestens zu Beginn eines jeden Spieljahres zu erlassen sind, geregelt (§ 25 JO). 11. Im Juniorenspielbetrieb ist die Tordifferenz nicht entscheidend. Deshalb kann bei Punktgleichheit § 4 Ziff. 2.2.3 SpO nicht herangezogen werden. Für den Fall, dass mehrere Mannschaften punktgleich sind und dieser Platzierung eine besondere Bedeutung zukommt, wird deshalb wie folgt verfahren: a) Bei Punktgleichheit zweier Mannschaften findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Bei Unentschieden nach regulärer Spielzeit wird verlängert und notfalls der Sieger im Strafstoßschießen ermittelt. b) Sind 3 Mannschaften gleich platziert, werden Entscheidungsspiele in einer einfachen Runde ohne Verlängerung ausgetragen. Jeder spielt gegen jeden und zwar je einmal zu Hause und auswärts, wobei die erste Begegnung ausgelost wird. Die weitere Reihenfolge dieser Spiele wird von der spielleitenden Stelle, je nachdem ob es um Auf- oder Abstieg geht, festgelegt. Besteht nach dieser Dreierrunde Punktgleichheit bei zwei Mannschaften, tragen sie ein weiteres Spiel auf neutralem Platz aus. Bei Unentschieden nach regulärer Spielzeit wird verlängert und notfalls wird der Sieger im Strafstoßschießen ermittelt. Besteht nach der Dreierrunde Punktgleichheit bei allen drei Mannschaften, werden zwei weitere Entscheidungsspiele nötig. Es wird ein Spiel ausgelost und eine Mannschaft erhält ein Freilos. Der Sieger oder der Verlierer, je nachdem ob es um Auf- oder Abstieg geht, spielt dann gegen den Verein mit Freilos. Beide Begegnungen werden auf neutralem Platz, notfalls mit Verlängerung und Strafstoßschießen ausgetragen.
Zusammengefasst : Es geht weiter !!